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   OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2023 - 1 MB 3/23   

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https://dejure.org/2023,26948
OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2023 - 1 MB 3/23 (https://dejure.org/2023,26948)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.06.2023 - 1 MB 3/23 (https://dejure.org/2023,26948)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. Juni 2023 - 1 MB 3/23 (https://dejure.org/2023,26948)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 34 Abs 1 BauGB, § 4a BauNVO, § 80a Abs 3 VwGO, § 80 Abs 5 S 1 VwGO
    Öffentliches Baurecht: Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen die Genehmigung eines Hotelappartmenthauses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstandsflächen; Nachholung; Baugenehmigung; Einfacher Bebauungsplan; Gebietserhaltungsanspruch; Gebot der Rücksichtnahme; Geschlossene Bauweise; Nachbarrechte; Nachbarwiderspruch; Stellplätze; Traufgassen; Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)

  • rechtsportal.de

    Abstandsflächen; Nachholung; Baugenehmigung; Einfacher Bebauungsplan; Gebietserhaltungsanspruch; Gebot der Rücksichtnahme; Geschlossene Bauweise; Nachbarrechte; Nachbarwiderspruch; Stellplätze; Traufgassen; Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmtheit: Nutzung als Ferienwohnung oder als Beherbergung?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Ferienwohnung im besonderen Wohngebiet? (IBR 2023, 1034)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2020 - 1 MB 12/20

    Untersagung der Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung mangels

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2023 - 1 MB 3/23
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 16. September 2020 (Az. 1 MB 12/20, juris) im Zusammenhang mit der Genehmigungsfähigkeit einer Ferienwohnungsnutzung in einem Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO bereits festgestellt, dass Ferienwohnungen unter Zugrundelegung der anerkannt typisierenden bauplanungsrechtlichen Betrachtung der einzelnen Nutzungsarten in den Baugebietsvorschriften der Baunutzungsverordnung von Wohnungen (i.S.v. § 7 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO) bzw. Wohngebäuden (i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1, § 4 Abs. 2 Nr. 1, § 4a Abs. 2 Nr. 1, § 5 Abs. 2 Nr. 3, § 6 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO) zu unterscheiden sind (a.a.O., juris, Rn. 24) sowie, dass sich eine Ferienwohnungsnutzung auch nicht der Nutzungsart Beherbergungsbetrieb zuordnen lässt (vgl. a.a.O., juris, Rn. 25).

    (Beschluss des Senats vom 16.09.2020 - 1 MB 12/20 -, juris, Rn. 26).

    Vielmehr ordnet auch diese als Auslegungshilfe (vgl. Beschlüsse des Senats vom 23.03.2023 - 1 MB 18/22 -, juris, Rn. 20 und vom 16.09.2020 - 1 MB 12/20 -, juris, Rn. 23) heranzuziehende Vorschrift Ferienwohnungen den Gewerbebetrieben nach § 4a Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (vgl. § 13a Satz 1 BauNVO) zu.

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2023 - 1 MB 18/22

    Auslegung eines Bebauungsplans; gestuftes Vorgehen der Behörde gegen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2023 - 1 MB 3/23
    Vielmehr ordnet auch diese als Auslegungshilfe (vgl. Beschlüsse des Senats vom 23.03.2023 - 1 MB 18/22 -, juris, Rn. 20 und vom 16.09.2020 - 1 MB 12/20 -, juris, Rn. 23) heranzuziehende Vorschrift Ferienwohnungen den Gewerbebetrieben nach § 4a Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (vgl. § 13a Satz 1 BauNVO) zu.

    Nichts anderes folgt auch aus der von der Antragstellerin zitierten Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 23.03.2023 - 1 MB 18/22 -, juris, Rn. 19); diese betraf ein reines Wohngebiet gemäß § 3 BauNVO, in welchem sonstige Gewerbebetriebe nicht zulässig sind.

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2021 - 1 MB 7/21

    Rücksichtnahmeverstoß bei Beeinträchtigung einer grenzständigen Giebelwand mit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2023 - 1 MB 3/23
    Der Senat hat auch keine Anhaltspunkte dafür, dass vorliegend das - parallel zum Gebot der Rücksichtnahme gestaltete - Tatbestandsmerkmal des "Erfordernisses einer Abweichung" gemäß § 22 Abs. 3, 2. Halbsatz BauNVO erfüllt sein könnte (vgl. zu den Anforderungen: Beschluss des Senats vom 26.03.2021 - 1 MB 7/21 -, juris, Rn. 11 m.w.N.); dies legt das Beschwerdevorbringen auch nicht substanziiert dar.

    Bei diesem Ansatz kommt es für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalls wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist (Beschluss des Senats vom 26.03.2021 - 1 MB 7/21 -, juris, Rn. 12 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2013 - 1 MB 4/13

    Nachbarrechtliche Auswirkungen des Fehlens Stellplatzzahl in einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2023 - 1 MB 3/23
    Eine unzureichende inhaltliche Bestimmtheit der Baugenehmigung könnte nur zum Erfolg der Beschwerde führen, wenn infolgedessen bei der Ausführung des Bauvorhabens eine Verletzung von Nachbarrechten nicht auszuschließen ist (Beschluss des Senats vom 13.05.2013 - 1 MB 4/13 -, juris, Rn. 5).

    Das Gleiche könnte angenommen werden, wenn infolge einer - absehbar - nicht zu bewältigenden Parkraumknappheit auf dem Vorhabengrundstück ständig mit "wilden" Parkern gerechnet werden müsste (vgl. Beschluss des Senats vom 13.05.2013 - 1 MB 4/13 -, juris, Rn. 17).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2016 - 2 M 49/16

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung von 5

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2023 - 1 MB 3/23
    Die von der Antragstellerin zudem zitierten "Auslegungsrichtlinien" (Seite 18 der Beschwerdeschrift) entfalten, wie schon das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, keinen Drittschutz, auf den sie sich berufen könnte (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26.10.2020 - 9 ZB 18.172 -, juris, Rn. 6; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 05.09.2016 - 2 M 49/16 -, juris, Rn. 9; OVG M.-V., Urteil vom 14.12.2000 - 3 K 25/99 -, juris, Rn. 18).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - 3 K 25/99

    Schutz eines bestehenden Milieu durch eine Erhaltungssatzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2023 - 1 MB 3/23
    Die von der Antragstellerin zudem zitierten "Auslegungsrichtlinien" (Seite 18 der Beschwerdeschrift) entfalten, wie schon das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, keinen Drittschutz, auf den sie sich berufen könnte (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26.10.2020 - 9 ZB 18.172 -, juris, Rn. 6; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 05.09.2016 - 2 M 49/16 -, juris, Rn. 9; OVG M.-V., Urteil vom 14.12.2000 - 3 K 25/99 -, juris, Rn. 18).
  • VGH Bayern, 26.10.2020 - 9 ZB 18.172

    Erhaltungssatzung dient rein städtebaulichen Zielen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2023 - 1 MB 3/23
    Die von der Antragstellerin zudem zitierten "Auslegungsrichtlinien" (Seite 18 der Beschwerdeschrift) entfalten, wie schon das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, keinen Drittschutz, auf den sie sich berufen könnte (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26.10.2020 - 9 ZB 18.172 -, juris, Rn. 6; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 05.09.2016 - 2 M 49/16 -, juris, Rn. 9; OVG M.-V., Urteil vom 14.12.2000 - 3 K 25/99 -, juris, Rn. 18).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2014 - 3 L 212/12

    Zulässigkeit von Ferienwohnungen im reinen Wohngebiet; Gebäude mit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2023 - 1 MB 3/23
    Ihre Herleitung als städtebaulich relevante eigenständige Nutzungsart aus § 10 Abs. 1 und 4 BauNVO mit der dort näher beschriebenen Ferienhausnutzung in einem ausschließlich der Erholung dienenden - also dem zeitweiligen Freizeitwohnen dienenden - Sondergebiet erfolgte insbesondere in Abgrenzung zur allgemeinen Wohnnutzung (BVerwG, Urteil vom 11.07.2013 - 4 CN 7.12 -, juris [Rn. 11]); dies rechtfertigt es indessen aus sich heraus nicht, § 10 BauNVO eine Spezialität bzw. eine abschließende Funktion in Bezug auf jede Form des Erholungs- und Ferienwohnens zuzuschreiben (a.A. OVG M.-V., Urteil vom 19.02.2014 - 3 L 212/12 -, a.a.O. [Rn. 50]; Nds. OVG, Urteil vom 15.01.2015 - 1 KN 61/14 -, juris [Rn. 25] m.w.N.; Bay. VGH, Beschluss vom 12.12.2019 - 15 CS 19.1609 -, juris [Rn. 6]).
  • BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 7.12

    Bebauungsplan; Sondergebiet; -, das der Erholung dient; sonstiges Sondergebiet;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2023 - 1 MB 3/23
    Ihre Herleitung als städtebaulich relevante eigenständige Nutzungsart aus § 10 Abs. 1 und 4 BauNVO mit der dort näher beschriebenen Ferienhausnutzung in einem ausschließlich der Erholung dienenden - also dem zeitweiligen Freizeitwohnen dienenden - Sondergebiet erfolgte insbesondere in Abgrenzung zur allgemeinen Wohnnutzung (BVerwG, Urteil vom 11.07.2013 - 4 CN 7.12 -, juris [Rn. 11]); dies rechtfertigt es indessen aus sich heraus nicht, § 10 BauNVO eine Spezialität bzw. eine abschließende Funktion in Bezug auf jede Form des Erholungs- und Ferienwohnens zuzuschreiben (a.A. OVG M.-V., Urteil vom 19.02.2014 - 3 L 212/12 -, a.a.O. [Rn. 50]; Nds. OVG, Urteil vom 15.01.2015 - 1 KN 61/14 -, juris [Rn. 25] m.w.N.; Bay. VGH, Beschluss vom 12.12.2019 - 15 CS 19.1609 -, juris [Rn. 6]).
  • BVerwG, 29.03.2022 - 4 C 6.20

    Gebietsverträglichkeit eines Feuerwehrgerätehauses; Anlagen für Verwaltungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2023 - 1 MB 3/23
    Im Rahmen dieses nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses soll daher jeder Planbetroffene im Baugebiet das Eindringen einer gebietsfremden Nutzung und damit die schleichende Umwandlung des Baugebiets unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung verhindern können (stRspr, jüngst BVerwG, Urteil vom 29.03.2022 - 4 C 6.20 -, juris, Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2016 - 5 S 2220/15

    Gewerbliche Zurverfügungstellung von Appartements und Wohnungen auch als Ferien-

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2015 - 1 KN 61/14

    Allgemeines Wohngebiet; Beherbergungsbetrieb; Dauerwohnen; Erholung;

  • VGH Bayern, 12.12.2019 - 15 CS 19.1609

    Baugenehmigung für Ferienwohnungen in allgemeinem Wohngebiet

  • BVerwG, 20.05.2014 - 4 B 21.14

    Gegenstand und Bestimmtheit einer Baugenehmigung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2013 - 2 A 5.11

    Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Hotel; Antragsbefugnis; Plannachbar;

  • VG Schleswig, 22.02.2023 - 8 B 1/23
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2023 - 1 MB 16/23

    Nachbarwiderspruch gegen die Baugenehmigung einer Flüchtlingsunterkunft in einem

    Darüber hinaus ist in die Abwägung einzustellen, dass nach dem Willen des Gesetzgebers Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens gemäß § 212a Abs. 1 BauGB keine aufschiebende Wirkung haben sollen und der Gesetzgeber damit dem Bauverwirklichungsinteresse grundsätzlich den Vorrang eingeräumt hat (st. Rspr. des Senats: siehe etwa Senatsbeschlüsse vom 05.06.2023 - 1 MB 3/23 - und vom 13.06.2023 - 1 MB 8/23 -, jeweils n.v., in denen entsprechende Ausführungen der 1. Instanz ausdrücklich bestätigt wurden; so auch: OVG NRW, Beschluss vom 16.12.2020 - 2 B 1138/20 -, juris, Rn. 15; OVG M.-V., Beschluss vom 04.04.2017 - 3 M 195/17 -, juris, Rn. 16; OVG Saarl., Beschluss vom 10.06.2013 - 2 B 29/13 -, juris, Rn. 35).
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